BJV-Gemünden a. Main

Aktuelles

[3.2.2023] - Bayerisches Hundewesen erhält breite Unterstützung durch Landwirtschaftsministerium

Bei der gestrigen Sitzung des Obersten Jagdbeirats im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurde die neue Regelung zur revierübergreifenden Nachsuche behandelt. Hierzu kam es, da BJV-Präsident Ernst Weidenbusch im Landtag eine Änderung des Jagdgesetzes erwirkt hatte, so dass dieses längst überfällige Thema endlich geregelt werden kann. In der Sitzung lobte Präsident Weidenbusch den vom Ministerium vorgestellten Entwurf der künftig geltenden Rechtsverordnung. Die Anregungen des BJV und der Experten Karl Walch (Präsident des JGHV), Jürgen Schlüter (Vorsitzender Verein Hirschmann), Reinhard Scherr (Vorsitzender Klub Bayerischer Gebirgsschweißhund) und Peter Fickentscher (Vorsitzender Verein Dachsbracke) wurden vom Ministerium übernommen. Abweichende Positionen eines fünften Verbandsvertreters fanden keine Berücksichtigung. Das Landwirtschaftsminsterium sagte zu, das Inkrafttreten zum nächsten möglichen Zeitpunkt anzustreben; nur in Randfragen gibt es noch Klärungsbedarf.

In der Sitzung überreichte Ernst Weidenbusch der Leiterin der Jagdabteilung im Ministerium auch die neue Qualifizierte Brauchbarkeitsprüfungsordnung (QBPO), zur Prüfung und mit der Bitte um Übernahme für den Freistaat.

Pressemitteilung: Bayerischer Jagdverband


 
[2.2.2023] - Der Fachausschuss für jagdliches Schießwesen vom Bayerischen Jagverband e.V. informiert

Resolution des Fachausschusses für jagdliches Schießwesen des BJV zur geplanten Änderung des Waffenrechts durch das BMI.

Der Bayerische Jagdverband e. V. (BJV) ist die Vertretung der Bayerischen Jägerinnen und Jäger. Als anerkannter Naturschutzverband steht er insbesondere für die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen und die Bewahrung der Jagd als Kulturgut. Im Bewusstsein um die hohe Verantwortung, die insbesondere mit dem Privileg der legalen Waffennutzung einhergeht, bekennen wir uns klar zur Rechtsstaatlichkeit und inneren Sicherheit.

Jede Waffenrechtsänderung muss eine nachvollziehbare Verbesserung der Sicherheitslage zur Folge haben und gleichzeitig unseren gesetzlichen Auftrag einer tierschutzgerechten Jagd garantieren. Um diesen Auftrag zu erfüllen, ist das Waffenrecht insbesondere möglichst jagdpraxisgerecht zu gestalten und umzusetzen.

Aus Verantwortung für eine nachhaltige Jagd stellen wir, der Fachausschuss für jagdliches Schießwesen des BJV, fest, dass der vorliegende Gesetzesentwurf der Aufgabenstellung nicht gerecht und stattdessen neue Probleme schaffen wird. Die Initiative zur Änderung des Waffenrechts in seiner derzeitigen Form lehnen wir deshalb ab.

Unsere Kompetenz und Erfahrung wollen wir bei der Gestaltung der geplanten Änderung des Waffenrechts aktiv einbringen und damit die Interessen unserer bayerischen Jägerschaft vertreten. Wir bieten deshalb unsere konstruktive Mitarbeit bei jeder Novellierung an.


 
[2.2.2023] - Qualifizierte Brauchbarkeit für Jagdhunde

Nach über einem Jahr der Vorarbeiten mit drei Regionalkonferenzen und vier Videokonferenzen mit den Kreisgruppen und nach ausführlicher Diskussion mit den Gremien des Jagdkynologischen Arbeitskreises (JKA) und in Abstimmung mit dem Präsidenten des Deutschen Jagdgebrauchshundverbandes (JGHV) hat das Präsidium des Bayerischen Jagdverbandes in seiner letzten Sitzung einstimmig die Einführung der neuen „Qualifizierten Brauchbarkeitsprüfungsordnung für Jagdhunde (QBPO)“ beschlossen. Die neue QBPO tritt am heutigen 01.02.2023 in Kraft; die bisher geltende BPO aus dem Jahre 1997 bleibt parallel daneben in Kraft.

Mit seinem Vorschlag, die beiden Prüfungsordnungen nebeneinander gelten zu lassen, konnte Jagdverbands-Präsident Ernst Weidenbusch schließlich auch die letzten Kritiker der Neuordnung überzeugen. „Jede Kreisgruppe kann nun selbst entscheiden, nach welcher Prüfungsordnung sie ausbildet und prüft und jeder Hundeführer kann wählen, wofür, von wem und wie sein Hund ausgebildet und geprüft werden soll“, freut sich Ernst Weidenbusch. Dem BJV-Präsidenten war es wichtig, dass die Entscheidung im Präsidium einstimmig fiel; das ist nun gelungen. „Ich hoffe, dass wir damit den Tierschutz weiter vorwärtsbringen; für unsere Jagdhunde genauso wie für das jagdbare Wild“ so Weidenbusch.

Bereits seit dem Jahr 2016 hatte u.a. der JKA die Aufnahme der Prüfung hinter der lebenden Ente in die Brauchbarkeitsprüfung des Jagdverbandes gefordert, wie es nunmehr mit der QBPO umgesetzt wird. Neben der qualifizierten allgemeinen Brauchbarkeit können nunmehr auch spezielle Brauchbarkeiten z.B. für erschwerte Nachsuchen, für Bewegungsjagden oder die Baujagd erworben werden.

Ordnung zur Durchführung der Qualifizierten Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde (QBPO) in Bayern im PDF-Format.

Pressemitteilung: Bayerischer Jagdverband


 
[12.11.2022] - „Hirschkuh Hanna lernt fliegen“

Rettet das Rotwild


 
[30.10.2022] - DER RESPEKT VOR DER SCHÖPFUNG

Zum Hubertusfeiertag am 3. November erinnern die Jägerinnen und Jäger traditionell an ihren Schutzpatron, den heiligen Hubertus. Auch in diesem Jahr steht der Respekt vor der Schöpfung dabei im Vordergrund.

Hirsch

Bildrecht: BJV/ Marco Schütte

Die Legende erzählt, dass dem fanatischen Jäger Hubertus einst bei der Jagd ein Hirsch mit einem Kreuz zwischen den Geweihstangen erschien. Aus dem wilden Hubertus, dem Jäger ohne Grenzen, wurde fortan ein demütiger Heger und Bewahrer der Natur, der die Wildtiere als Geschöpfe Gottes achtete. Alljährlich werden zum Gedenktag des Heiligen am 3. November landauf, landab traditionelle Hubertusfeiern veranstaltet, dem Schöpfer mit einem festlichen Gottesdienst für die reichen Gaben der Natur gedankt und der Segen für das kommende Jagdjahr erbeten.
Bewahren natürlicher Ressourcen im Fokus jagdlichen Handelns.
Der Respekt vor unseren heimischen Wildtieren geht zunehmend verloren. Sie spielen in der modernen Gesellschaft kaum mehr eine Rolle, und müssen oftmals gnadenlos wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen weichen. Doch unsere Wildtiere sind ein Teil der Schöpfung und nehmen einen wichtigen Platz im Ökosystem ein. Wald, Feld und Wild bilden eine ökologische Einheit und sind nicht voneinander zu trennen. Und der Mensch trägt die Verantwortung dafür, dass dies so bleibt.
Ebenso wie Heiligenlegenden sind Wildtiere ein unschätzbarer Bestandteil bayerischer Landeskultur, sie gehören zu unserer Heimat. Auch künftige Generationen sollen Wildtiere kennen und schätzen lernen. Deshalb muss die Pflege und Sicherung der Lebensgrundlagen für die Wildtiere oberstes Gebot sein. In unserer dicht besiedelten und stark genutzten Kulturlandschaft sind artgerechte Lebensräume für Wildtiere von existenzieller Bedeutung. Wildtiere brauchen Rückzugsgebiete, in denen Ruhe und Sicherheit herrscht. Sie brauchen Flächen, auf denen sie Nahrung finden und sie brauchen vernetzte Lebensräume, damit sie ihre natürlichen Verhaltensmuster leben können.
Jäger sind Fürsprecher für die, die keine Stimme haben.
„Jagd ist mehr als Naturschutz,“ bekräftigt Vorsitzender Johannes Interwies: „Wir Jägerinnen und Jäger haben in unseren Revieren die Obhut für die wildlebenden Tiere übernommen, und setzen uns mit all unserer Kraft für die Erhaltung artenreicher Wildbestände, die Pflege ihrer Lebensräume und die Wahrung eines gesunden Gleichgewichts ein.“ In unserer heutigen zivilen Gesellschaft mit all ihren Herausforderungen und Einzelinteressen bräuchten Wildtiere mehr denn je eine umfassende Vertretung ihrer Bedürfnisse, stellt Interwies weiter fest. Die Jäger haben sich dieser Aufgabe angenommen.


 

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