BJV-Gemünden a. Main

Aktuelles - Archiv

[31.5.2016] - +++Traueranzeige+++

Wir Jägerinnen und Jäger des Bayerischen Jagdverbandes Gemünden e.V. trauern um unser Mitglied Horst Hartmann.

Horst Hartmann ist am Sonntag, dem 29.05.2016, im Alter von 75 Jahren verstorben.

Wir Jägerinnen und Jäger des BJV Gemünden e.V. werden Ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

Den Angehörigen gilt unser Beileid.

Die Beisetzung ist am Freitag, dem 03.06.2016, um 14:00 h in Gemünden/Main.

 

Für die Vorstandschaft

gezeichnet:
Johannes M. Interwies
1. Vorsitzender
BJV Gemünden e.V.


 
[12.4.2016] - Zum Verbot von halbautomatischen Jagdwaffen

Verbot von halbautomatischen Jagdwaffen mit Wechselmagazin: Der Bayerische Jagdverband (BJV) protestiert gegen Bundesverwaltungsgerichtsurteil

Ein Bundesverwaltungsgerichtsurteil (Az. BVerwG 6 C 60.14) vom 7. März 2016 spricht Jägerinnen und Jägern den Besitz von halbautomatischen Jagdwaffen mit wechselbaren Magazinen ab. Dieses Urteil löst bei den bayerischen Jägerinnen und Jägern Verwunderung und Empörung aus.


Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) argumentiert im Falle der halbautomatischen Waffen in den Augen des BJV realitäts- und praxisfern. Wie ein oberstes Gericht eine jahrzehntelange gängige Praxis außer Acht lassen kann, ist vorerst nicht nachvollziehbar. Der Deutsche Jagdverband hat in seiner Pressemitteilung vom 30. März 2016 daraufhin hingewiesen, dass das Urteil „inhaltliche Mängel“ aufweist. Bisher durften Jägerinnen und Jäger halbautomatische Waffen erwerben, besitzen und verwenden.

Das Forum Waffenrecht weißt diesbezüglich in seiner Pressemitteilung vom 30. März 2016 hin: „Wurden diese Waffen doch seit Jahrzehnten auch anstandslos von den Waffenbehörden genehmigt und (hat) das Bundeskriminalamt in etlichen Feststellungsbescheiden nach Beteiligung der zuständigen Bundes- und Landesbehörden geschrieben, dass diese Waffen von Inhabern einer Erlaubnis nach § 15 BJagdG (Jagdscheininhabern) erworben werden dürfen.“

In Anbetracht der allgemein bekannten gesellschaftlichen Forderung, mehr Wildschweine zu jagen und einen höheren jagdlichen Aufwand zu betreiben, macht ein generelles Verbot von legal, jagdlich und handwerklich sinnvollen verwendeten halbautomatischen Waffen keinen Sinn.

Hinzu kommt: Müssten die Ausführungen des Gerichtes so umgesetzt werden, wären tausende jagdliche Haushalte in Deutschland betroffen und ein direkter Eingriff in deren Eigentumsrechte gegeben.

Positionierung des BJV-Schießausschusses

Der  BJV-Schießausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung am 22. Februar 2016 festgehalten, dass die Handhabung halbautomatischer Jagdwaffen in die Jungjägerausbildung aufgrund der technologischen Weiterentwicklung dringend aufzunehmen ist. Darüber hinaus können halbautomatische Waffen auf dem Schießstand mit Zustimmung des Betreibers, im Schießkino oder auf der Auslandsjagd verwendet werden.

Hintergrundinformationen zum Urteil

Jäger hatten gegen die Eintragung einer Begrenzung der Magazinkapazität für eine halbautomatische Büchse geklagt. Sie erhielten damit vor dem Oberverwaltungsgericht zunächst Recht. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Revisionsverfahren jedoch nicht nur der Behörde Recht gegeben, sondern zudem sein Urteil verstärkt: Es sprach ein Verbot sämtlicher halbautomatischen Waffen mit wechselbarem Magazin aus.



[22.12.2015] - Weihnachts-und Neujahrsgrüße

       Allen Mitgliedern der Kreisgruppe ein gesegnetes

       Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue
         
       Jahr 2016!

 

                  Verbunden mit Gesundheit, Glück und Zuversicht!

 

Für die Vorstandschaft

gezeichnet:
Johannes M. Interwies



[15.12.2015] - EU-Waffenrechtsverschärfung

BJV lehnt EU-Waffenrechts­verschärfung ab!

Bayerischer Jagdverband fordert: strikte Trennung zwischen legalem und illegalem Waffenbesitz

BJV-Positionierung zur geplanten Waffenrechts­verschärfung der Europäischen Union
(aktuelle Pressemitteilung des BJV)

Politische Stimmen zum Thema:

Kein übereilter Aktionismus bei EU-Feuerwaffenrichtlinie
(Dringlichkeitsantrag der CSU, PDF-Datei)

Keine Verschärfung des legalen Waffenbesitzes in Deutschland

(Dringlichkeitsantrag der Freien Wähler, PDF-Datei)

 

Änderung der EU-Feuerwaffenrichtlinie
(Dringlichkeitsantrag der SPD, PDF-Datei)

 

Deutsches Waffenrecht ist beispielhaft in der EU
(MdEP Markus Ferber im Gespräch mit Prof. Jürgen Vocke)

Laufende Petitionen zum Thema:

Petition an den Rat der Europäischen Union:
EU: You cannot stop terrorism by restricting legal gun ownership.

(Link zur Petition bei change.org)

Keine Verschärfung des Waffenrechts/Waffengesetz in Deutschland durch die EU!

(Link zur Petition bei openpetition.de)

Bitte unterstützen Sie BEIDE Petitionen!


 
[23.9.2015] - Schießtermine 2015

Das Schießen am Sonntag dem 27.09.2015 entfällt!

 

Gruß und Wmh
Johannes M. Interwies


 

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