Aktuelles - Archiv
[21.6.2016] - +++Traueranzeige+++
Wir Jägerinnen und Jäger des Bayerischen Jagdverbandes Gemünden e.V. trauern um unser Mitglied Günter Lückerath.
Günter Lückerath ist am Dienstag, dem 14.06.2016, im Alter von 88 Jahren verstorben.
Wir Jägerinnen und Jäger des BJV Gemünden e.V. werden Ihm ein ehrendes Andenken bewahren.
Den Angehörigen gilt unser Beileid.
Für die Vorstandschaft
gezeichnet:
Johannes M. Interwies
1. Vorsitzender
BJV Gemünden e.V.
[10.6.2016] - +++Traueranzeige+++
Wir Jägerinnen und Jäger des Bayerischen Jagdverbandes Gemünden e.V. trauern um unser Mitglied Herbert Knüttel.
Herbert Knüttel ist am heutigen Freitag, dem 10.06.2016, im Alter von 65 Jahren verstorben.
Wir Jägerinnen und Jäger des BJV Gemünden e.V. werden Ihm ein ehrendes Andenken bewahren.
Den Angehörigen gilt unser Beileid.
Die Beisetzung ist am Samstag, dem 09.Juli 2016 um 1200h im Friedwald in Rieneck.
Für die Vorstandschaft
gezeichnet:
Johannes M. Interwies
1. Vorsitzender
BJV Gemünden e.V.
[31.5.2016] - +++Traueranzeige+++
Wir Jägerinnen und Jäger des Bayerischen Jagdverbandes Gemünden e.V. trauern um unser Mitglied Horst Hartmann.
Horst Hartmann ist am Sonntag, dem 29.05.2016, im Alter von 75 Jahren verstorben.
Wir Jägerinnen und Jäger des BJV Gemünden e.V. werden Ihm ein ehrendes Andenken bewahren.
Den Angehörigen gilt unser Beileid.
Die Beisetzung ist am Freitag, dem 03.06.2016, um 14:00 h in Gemünden/Main.
Für die Vorstandschaft
gezeichnet:
Johannes M. Interwies
1. Vorsitzender
BJV Gemünden e.V.
[12.4.2016] - Zum Verbot von halbautomatischen Jagdwaffen
Verbot von halbautomatischen Jagdwaffen mit Wechselmagazin: Der Bayerische Jagdverband (BJV) protestiert gegen Bundesverwaltungsgerichtsurteil
Ein Bundesverwaltungsgerichtsurteil (Az. BVerwG 6 C 60.14) vom 7. März 2016 spricht Jägerinnen und Jägern den Besitz von halbautomatischen Jagdwaffen mit wechselbaren Magazinen ab. Dieses Urteil löst bei den bayerischen Jägerinnen und Jägern Verwunderung und Empörung aus.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) argumentiert im Falle der halbautomatischen Waffen in den Augen des BJV realitäts- und praxisfern. Wie ein oberstes Gericht eine jahrzehntelange gängige Praxis außer Acht lassen kann, ist vorerst nicht nachvollziehbar. Der Deutsche Jagdverband hat in seiner Pressemitteilung vom 30. März 2016 daraufhin hingewiesen, dass das Urteil „inhaltliche Mängel“ aufweist. Bisher durften Jägerinnen und Jäger halbautomatische Waffen erwerben, besitzen und verwenden.
Das Forum Waffenrecht weißt diesbezüglich in seiner Pressemitteilung vom 30. März 2016 hin: „Wurden diese Waffen doch seit Jahrzehnten auch anstandslos von den Waffenbehörden genehmigt und (hat) das Bundeskriminalamt in etlichen Feststellungsbescheiden nach Beteiligung der zuständigen Bundes- und Landesbehörden geschrieben, dass diese Waffen von Inhabern einer Erlaubnis nach § 15 BJagdG (Jagdscheininhabern) erworben werden dürfen.“
In Anbetracht der allgemein bekannten gesellschaftlichen Forderung, mehr Wildschweine zu jagen und einen höheren jagdlichen Aufwand zu betreiben, macht ein generelles Verbot von legal, jagdlich und handwerklich sinnvollen verwendeten halbautomatischen Waffen keinen Sinn.
Hinzu kommt: Müssten die Ausführungen des Gerichtes so umgesetzt werden, wären tausende jagdliche Haushalte in Deutschland betroffen und ein direkter Eingriff in deren Eigentumsrechte gegeben.
Positionierung des BJV-Schießausschusses
Der BJV-Schießausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung am 22. Februar 2016 festgehalten, dass die Handhabung halbautomatischer Jagdwaffen in die Jungjägerausbildung aufgrund der technologischen Weiterentwicklung dringend aufzunehmen ist. Darüber hinaus können halbautomatische Waffen auf dem Schießstand mit Zustimmung des Betreibers, im Schießkino oder auf der Auslandsjagd verwendet werden.
Hintergrundinformationen zum Urteil
Jäger hatten gegen die Eintragung einer Begrenzung der Magazinkapazität für eine halbautomatische Büchse geklagt. Sie erhielten damit vor dem Oberverwaltungsgericht zunächst Recht. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Revisionsverfahren jedoch nicht nur der Behörde Recht gegeben, sondern zudem sein Urteil verstärkt: Es sprach ein Verbot sämtlicher halbautomatischen Waffen mit wechselbarem Magazin aus.
Quelle: Landesjagdverband
[22.12.2015] - Weihnachts-und Neujahrsgrüße
Allen Mitgliedern der Kreisgruppe ein
gesegnetes
Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue
Jahr 2016!
Verbunden mit Gesundheit, Glück und Zuversicht!
Für die Vorstandschaft
gezeichnet:
Johannes M. Interwies
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