Aktuelles - Archiv
[12.4.2016] - Zum Verbot von halbautomatischen Jagdwaffen
Verbot von halbautomatischen Jagdwaffen mit Wechselmagazin: Der Bayerische Jagdverband (BJV) protestiert gegen Bundesverwaltungsgerichtsurteil
Ein Bundesverwaltungsgerichtsurteil (Az. BVerwG 6 C 60.14) vom 7. März 2016 spricht Jägerinnen und Jägern den Besitz von halbautomatischen Jagdwaffen mit wechselbaren Magazinen ab. Dieses Urteil löst bei den bayerischen Jägerinnen und Jägern Verwunderung und Empörung aus.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) argumentiert im Falle der halbautomatischen Waffen in den Augen des BJV realitäts- und praxisfern. Wie ein oberstes Gericht eine jahrzehntelange gängige Praxis außer Acht lassen kann, ist vorerst nicht nachvollziehbar. Der Deutsche Jagdverband hat in seiner Pressemitteilung vom 30. März 2016 daraufhin hingewiesen, dass das Urteil „inhaltliche Mängel“ aufweist. Bisher durften Jägerinnen und Jäger halbautomatische Waffen erwerben, besitzen und verwenden.
Das Forum Waffenrecht weißt diesbezüglich in seiner Pressemitteilung vom 30. März 2016 hin: „Wurden diese Waffen doch seit Jahrzehnten auch anstandslos von den Waffenbehörden genehmigt und (hat) das Bundeskriminalamt in etlichen Feststellungsbescheiden nach Beteiligung der zuständigen Bundes- und Landesbehörden geschrieben, dass diese Waffen von Inhabern einer Erlaubnis nach § 15 BJagdG (Jagdscheininhabern) erworben werden dürfen.“
In Anbetracht der allgemein bekannten gesellschaftlichen Forderung, mehr Wildschweine zu jagen und einen höheren jagdlichen Aufwand zu betreiben, macht ein generelles Verbot von legal, jagdlich und handwerklich sinnvollen verwendeten halbautomatischen Waffen keinen Sinn.
Hinzu kommt: Müssten die Ausführungen des Gerichtes so umgesetzt werden, wären tausende jagdliche Haushalte in Deutschland betroffen und ein direkter Eingriff in deren Eigentumsrechte gegeben.
Positionierung des BJV-Schießausschusses
Der BJV-Schießausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung am 22. Februar 2016 festgehalten, dass die Handhabung halbautomatischer Jagdwaffen in die Jungjägerausbildung aufgrund der technologischen Weiterentwicklung dringend aufzunehmen ist. Darüber hinaus können halbautomatische Waffen auf dem Schießstand mit Zustimmung des Betreibers, im Schießkino oder auf der Auslandsjagd verwendet werden.
Hintergrundinformationen zum Urteil
Jäger hatten gegen die Eintragung einer Begrenzung der Magazinkapazität für eine halbautomatische Büchse geklagt. Sie erhielten damit vor dem Oberverwaltungsgericht zunächst Recht. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Revisionsverfahren jedoch nicht nur der Behörde Recht gegeben, sondern zudem sein Urteil verstärkt: Es sprach ein Verbot sämtlicher halbautomatischen Waffen mit wechselbarem Magazin aus.
Quelle: Landesjagdverband
[22.12.2015] - Weihnachts-und Neujahrsgrüße
Allen Mitgliedern der Kreisgruppe ein
gesegnetes
Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue
Jahr 2016!
Verbunden mit Gesundheit, Glück und Zuversicht!
Für die Vorstandschaft
gezeichnet:
Johannes M. Interwies
[15.12.2015] - EU-Waffenrechtsverschärfung
BJV lehnt EU-Waffenrechtsverschärfung ab!
Bayerischer Jagdverband fordert: strikte Trennung zwischen legalem und illegalem Waffenbesitz
BJV-Positionierung zur geplanten Waffenrechtsverschärfung der Europäischen Union
(aktuelle Pressemitteilung des BJV)
Politische Stimmen zum Thema:
Kein übereilter Aktionismus bei EU-Feuerwaffenrichtlinie
(Dringlichkeitsantrag der CSU, PDF-Datei)
Keine Verschärfung des legalen Waffenbesitzes in Deutschland
(Dringlichkeitsantrag der Freien Wähler, PDF-Datei)
Änderung der EU-Feuerwaffenrichtlinie
(Dringlichkeitsantrag der SPD, PDF-Datei)
Deutsches Waffenrecht ist beispielhaft in der EU
(MdEP Markus Ferber im Gespräch mit Prof. Jürgen Vocke)
Laufende Petitionen zum Thema:
Petition an den Rat der Europäischen Union:
EU: You cannot stop terrorism by restricting legal gun ownership.
(Link zur Petition bei change.org)
Keine Verschärfung des Waffenrechts/Waffengesetz in Deutschland durch die EU!
(Link zur Petition bei openpetition.de)
Bitte unterstützen Sie BEIDE Petitionen!
[23.9.2015] - Schießtermine 2015
Das Schießen am Sonntag dem 27.09.2015 entfällt!
Gruß und Wmh
Johannes M. Interwies

[20.9.2015] - Auf zur Demo nach Wiesbaden
Am kommenden Samstag 26.09. fahren wir zur Demo nach Wiesbaden!
Unter dem Motto „Hände weg vom Jagdrecht – Keine Aushöhlung durch die neue Jagdverordnung“ rufen DJV und LJV-Hessen zur Demonstration in Wiesbaden auf. Erstmals gehen in Hessen Jäger und Falkner, Landwirte, Waldbesitzer und Angler gemeinsam zum Protest auf die Straße.
Wir, die bayerischen Jägerinnen und Jäger, wollen uns mit der hessischen Jägerschaft solidarisieren!
Wir demonstrieren mit den hessischen Jägern gegen die geplante schwarz-grüne Landesjagdverordnung!
Gemeinsam soll in orangeroter Signalkleidung demonstriert, sich mit Jagdsignalen und Fanfaren Gehör verschaffen werden!
Folgender Ablauf ist vorgesehen:
07:45 Uhr Treffen in 97773 AURA i. Sinngrund bei Busunternehmen HEINZ
08:00 Uhr Abfahrt Richtung Wiesbaden
10:30 Uhr Sammeln der Jäger vor dem Hauptbahnhof in Wiesbaden
11:00 Uhr Beginn des Demonstrationszuges vom Hauptbahnhof bis zur hessischen Staatskanzlei
12:00 Uhr Kundgebung vor der hessischen Staatskanzlei mit Rednern der politischen Parteiensowie der befreundeten Verbände
Bitte beachten: Während der Demonstration und der Kundgebung sind keine Tiere erlaubt. Ebenso sind Gegenstände wie Angelruten, Jagdmesser, Werkzeuge usw. nicht erwünscht.
Um den Transportraum sicherstellen zu können erwarte ich Ihre Zusage bis kommenden Donnerstag 24sep15 18:00 Uhr!
Gruß und Wmh
gez.:
Johannes M. Interwies
1. Vorsitzender
BJV Gemünden e.V.

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