BJV-Gemünden a. Main

Aktuelles - Archiv

[7.5.2015] - BJV-digital

Unter der Rubrik "Jägerkurs" sind Informationen sowie die Anmeldeformulare

für BJV-digital zu finden.

Um eine rege Teilnahme/ Anmeldung wird gebeten.

 

Gruß und Wmh

gez.:
Johannes M. Interwies


 
[13.3.2015] - Lehrgang zur Trichinenprobeentnahme am 06.05.15

Die Jägervereinigung Aschaffenburg führt am Mittwoch 06.05.2015 von 1900h-2030h in Aschaffenburg einen Lehrgang zur Entnahme von Trichinenproben durch.

Unkostenbeitrag beträgt 20.00 €

Anmeldung bis 28.04.15 bei "christian.lebert@t-online.de"

Gruß
Johannes M. Interwies

Quelle: LRA MSP


 
[29.1.2015] - Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Das LRA Main-Spessart informiert:

Künftige Beachtung beim Erwerb von Treibladungs- und Schwarzpulverdosen ab dem 05.04.2015

Änderung in der 1. Sprengstoffverordnung

Gem. § 49 SprengV dürfen ab dem 05.04.2015 nur noch Treibladungs- und Schwarzpulverdosen auf denen der neue Matrixcode aufgebracht ist, verwendet, gelagert oder verbracht werden.

Alle Sprengstofferlaubnisinhaber (-innen) sollen beim Erwerb darauf achten, nur noch entsprechend gekennzeichnete Dosen zu erwerben.

Die Altbestände können nicht zurückgegeben werden und sollten nach Möglichkeit baldmöglichst verwendt sein.

 

Quelle: LRA MSP


 
[22.1.2015] - Bayerischer Jagdverband-Erklärung Schwarzwild-Strategie

Die Lebens- und Fraßbedingungen im Wald und in der Feldflur haben sich in den letzten Jahren signifikant zu Gunsten des Schwarzwildes verbessert; dies hat zu einem deutlichen Anwachsen der Schwarzwildpopulation geführt.
Voraussichtlich wird sich das europaweite Phänomen in nächster Zukunft fortsetzen. Aus Sicht der bayerischen Jäger verlangt eine solche Herausforderung eine gemeinsame Anstrengung und eine intensive Zusammenarbeit von Jagd, Land- und Forstwirtschaft.
Unerlässlich ist hierbei die weitere Unterstützung durch Politik, Verbände und Behörden.
Gemeinsames Ziel muss es dabei sein, die Schwarzwildbestände so zu regulieren, dass die dennoch unvermeidbaren Wildschäden in einem für alle Beteiligten akzeptablen Maß bleiben.
Aufgrund der Ergebnisse, die in den bayernweit tätigen Schwarzwildarbeitskreisen sowie im Rahmen des Projektes Brennpunkt Schwarzwild gewonnen wurden, zeichnet sich ab, dass sich folgende Maßnahmen bewähren:

1. Regionale Lösungen in der Schwarzwildjagd sind wegen der unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten anzustreben.

2. Alle rechtlichen zulässigen Möglichkeiten im Rahmen der Schwarzwildbejagung müssen ausgeschöpft werden können.

3. Revierübergreifende Zusammenarbeit – bei gebotener Notwendigkeit Gründung von Schwarzwildarbeitskreisen unter Einbeziehung aller Betroffenen.

4. Verwendung moderner technischer Hilfsmittel wie z. B. Künstliche Lichtquellen oder Nachtzielgeräte zur Schwarzwildbejagung in besonderen Schadenssituationen über Ausnahmegenehmigungen und unter Beibehaltung der gültigen Gesetzeslage.

5. Folgende flankierende Maßnahmen sind von der Politik und Behörden zu ergreifen:

6. Unterstützung durch die Land- und Forstwirtschaft:

7. Unterstützung der Schwarzwildbejagung durch die Nutzung regionaler digitaler Daten, insbesondere unter Berücksichtigung des BJV-Konzeptes zum Schwarzwild-und Wildtiermonitoring - BJV digital.

8. Die Aus- und Fortbildung von an Schwarzwild eingeübten Jagdhunden ist bayernweit zu fördern.

Bei all diesen Maßnahmen gilt es zu berücksichtigen, das die Schwarzwildbejagung und der Umgang mit dem Schwarzwild an wildbiologischen Erkenntnissen, tierschutzrechtlichen Normen und an der deutschen Weidgerechtigkeit nach BJagdG § 1 (3) auszurichten ist.

Quelle: LJV Feldkirchen


 
[18.1.2015] - Pressemitteilung zum Einsatz von NZG

Bayerische Jäger sind in der Schwarzwildjagd zur Zusammenarbeit bereit – Eine großzügige Freigabe des Nachtzielgeräts lehnt der BJV ab!

Feldkirchen – Mut zu innovativen Bejagungsstrategien und eine noch engere Zusammenarbeit von Jägern, Grundbesitzern und Behörden hat Landwirtschaftsminister Helmut Brunner angesichts der auch in Bayern steigenden Zahl von Wildschweinen gefordert.

„Wir sperren uns nicht gegen moderne, rechts- und tierschutzkonforme Jagdmethoden“, versichert Prof. Dr. Jürgen Vocke, Präsident des Bayerischen Jagdverbandes (BJV). Der Jagdverband hat sich den vom Ministerium geforderten effektiven Jagdmethoden wie etwa weiträumige Bewegungsjagden auf Schwarzwild nie widersetzt, sondern immer gefordert und gefördert. Vocke weist darauf hin, dass der BJV bereits im November 2002 zusammen mit der Bayerischen Staatsforstverwaltung ein gemeinsames Papier zur Umsetzung von Drückjagden erarbeitet hat, das noch heute gültig ist. Damit hat der BJV sehr frühzeitig diese effektive Jagdmethode auf Schwarzwild thematisiert und Schulungen durchgeführt. Auch die Forderung einer möglichst intensiven, revierübergreifenden Zusammenarbeit der Revierinhaber vor Ort entspricht den Vorstellungen der bayerischen Jägerschaft. Anders wären die hohen Abschusszahlen (68 697 Stück Schwarzwild im Jagdjahr 2013/14) gar nicht denkbar. Dabei sollte aber nicht vergessen werden, dass wegen der unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten regional angepasste Lösungen gefunden werden müssen. Patentrezepte gibt es keine.

Zurzeit werden vom Bayerischen Landwirtschaftsministerium neben diesen angesprochenen Jagdmethoden auch militärische Hilfsmittel wie Nachtzielgeräte und Restlichtaufheller an Waffen in die Diskussion eingebracht. Präsident Vocke weist ausdrücklich darauf hin, dass Nachtzielgeräte seit Jahren strengstens verboten sind. Nur Sondereinsatzkommandos der Polizei und die Bundeswehr dürfen diese Geräte einsetzen. Gemäß § 52 Absatz 3 Nr. 1 des Waffengesetzes wird bereits der Besitz eines Nachtzielgerätes mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Zusätzlich wird nach § 19 des Bundesjagdgesetzes in Verbindung mit § 39 Abs. 1 Nr. 5 des Bundesjagdgesetzes das Erlegen von Wild mit dem Nachtzielgerät oder der Besitz von Nachtzielgeräten mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro belegt. Bei einer Strafe in dieser Größenordnung ist beinahe immer mit dem Verlust des Jagdscheines und des Reviers zu rechnen.

Sollen bei dieser unmissverständlichen Rechtslage Ausnahmetatbestände geschaffen werden, müssen diese zum Schutz der Anwender zweifelsfrei definiert werden, fordert Vocke. Vocke: „Eine großzügige Freigabe des Nachtzielgerätes widerspricht den Grundsätzen der Waidgerechtigkeit und des Tierschutzes, weil dadurch keine Rücksicht mehr auf die Ruhebedürftigkeit der Tiere genommen wird.“ Seriöse Wildexperten warnen, dass durch eine ganzjährige, rund-um-die-Uhr-Beunruhigung von Reh, Hirsch und Wildschweinen die Schäden in der Land- und Forstwirtschaft zunehmen werden.

Sollen die hohen Schwarzwildbestände langfristig auf tragbare Höhen reduziert werden, muss auch die Landwirtschaft einen aktiven Beitrag leisten. Sie muss bei großen Maisschlägen bejagbare Schussschneisen ausweisen. Bayernweit werden rund 566 000 Hektar Mais mit seit Jahren steigender Tendenz oft vom Waldrand bis unmittelbar an stark befahrene, aber ungesicherte Bundestraßen heran angebaut. Wildunfälle sind hier vorprogrammiert.  

Quelle: LJV Feldkirchen


 

Neuste      Zurück   Weiter  (66 bis 70 von 100)