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[22.1.2015] - Bayerischer Jagdverband-Erklärung Schwarzwild-Strategie
Die Lebens- und Fraßbedingungen im Wald und in der Feldflur haben sich in den letzten Jahren signifikant zu Gunsten des Schwarzwildes verbessert; dies hat zu einem deutlichen Anwachsen der Schwarzwildpopulation geführt.
Voraussichtlich wird sich das europaweite Phänomen in nächster Zukunft fortsetzen. Aus Sicht der bayerischen Jäger verlangt eine solche Herausforderung eine gemeinsame Anstrengung und eine intensive Zusammenarbeit von Jagd, Land- und Forstwirtschaft.
Unerlässlich ist hierbei die weitere Unterstützung durch Politik, Verbände und Behörden.
Gemeinsames Ziel muss es dabei sein, die Schwarzwildbestände so zu regulieren, dass die dennoch unvermeidbaren Wildschäden in einem für alle Beteiligten akzeptablen Maß bleiben.
Aufgrund der Ergebnisse, die in den bayernweit tätigen Schwarzwildarbeitskreisen sowie im Rahmen des Projektes Brennpunkt Schwarzwild gewonnen wurden, zeichnet sich ab, dass sich folgende Maßnahmen bewähren:
1. Regionale Lösungen in der Schwarzwildjagd sind wegen der unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten anzustreben.
2. Alle rechtlichen zulässigen Möglichkeiten im Rahmen der Schwarzwildbejagung müssen ausgeschöpft werden können.
3. Revierübergreifende Zusammenarbeit – bei gebotener Notwendigkeit Gründung von Schwarzwildarbeitskreisen unter Einbeziehung aller Betroffenen.
4. Verwendung moderner technischer Hilfsmittel wie z. B. Künstliche Lichtquellen oder Nachtzielgeräte zur Schwarzwildbejagung in besonderen Schadenssituationen über Ausnahmegenehmigungen und unter Beibehaltung der gültigen Gesetzeslage.
5. Folgende flankierende Maßnahmen sind von der Politik und Behörden zu ergreifen:
- Gebührenfreistellung von Verwaltungsvorgängen wie Verkehrssicherungsmaßnahmen, Trichinenuntersuchungen und Entsorgung von Konfiskaten
- Übernahme der Verkehrssicherungspflicht bei Drück- und Treibjagden durch die Straßenbaulastträger und keine Haftung des Revierpächter/Jagdleiters für Verkehrsunfallschäden bei Drück- und Treibjagden bei ordnungsgemäßer Verkehrssicherung
- Entbürokratisierung und finanzieller Ausgleich von Maßnahmen wie die Anlage von Bejagungsschneisen u. Wühlstreifen u.a.
- Flächendeckende Sicherstellung bestehender und Förderung neuer Schießanlagen für jagdliches Schießen in Bayern
- Rechtssicherheit für Nachsuchengespanne bei notwendigem Überschreiten von Reviergrenzen während der Nachsuche herstellen
6. Unterstützung durch die Land- und Forstwirtschaft:
- Unterstützung der Jagd durch die Anlage von Bejagungsschneisen, Wühlstreifen u.a.
- Solidarische Beteiligung an Wildschadensausgleichskassen/ Wildschadensversicherungen
- Ständiger Informationsaustausch und intensive Zusammenarbeit zwischen Jagdbetrieb und Landwirtschaft
- Intensive Schwarzwildbejagung in den Haupteinständen der privaten und staatlichen Forstbetriebe
- Unterstützung bei der Organisation und Planung von revierübergreifenden Drückjagden
7. Unterstützung der Schwarzwildbejagung durch die Nutzung regionaler digitaler Daten, insbesondere unter Berücksichtigung des BJV-Konzeptes zum Schwarzwild-und Wildtiermonitoring - BJV digital.
8. Die Aus- und Fortbildung von an Schwarzwild eingeübten Jagdhunden ist bayernweit zu fördern.
Bei all diesen Maßnahmen gilt es zu berücksichtigen, das die Schwarzwildbejagung und der Umgang mit dem Schwarzwild an wildbiologischen Erkenntnissen, tierschutzrechtlichen Normen und an der deutschen Weidgerechtigkeit nach BJagdG § 1 (3) auszurichten ist.

Quelle: LJV Feldkirchen
[18.1.2015] - Pressemitteilung zum Einsatz von NZG
Bayerische Jäger sind in der Schwarzwildjagd zur Zusammenarbeit bereit – Eine großzügige Freigabe des Nachtzielgeräts lehnt der BJV ab!
Feldkirchen – Mut zu innovativen Bejagungsstrategien und eine noch engere Zusammenarbeit von Jägern, Grundbesitzern und Behörden hat Landwirtschaftsminister Helmut Brunner angesichts der auch in Bayern steigenden Zahl von Wildschweinen gefordert.
„Wir sperren uns nicht gegen moderne, rechts- und tierschutzkonforme Jagdmethoden“, versichert Prof. Dr. Jürgen Vocke, Präsident des Bayerischen Jagdverbandes (BJV). Der Jagdverband hat sich den vom Ministerium geforderten effektiven Jagdmethoden wie etwa weiträumige Bewegungsjagden auf Schwarzwild nie widersetzt, sondern immer gefordert und gefördert. Vocke weist darauf hin, dass der BJV bereits im November 2002 zusammen mit der Bayerischen Staatsforstverwaltung ein gemeinsames Papier zur Umsetzung von Drückjagden erarbeitet hat, das noch heute gültig ist. Damit hat der BJV sehr frühzeitig diese effektive Jagdmethode auf Schwarzwild thematisiert und Schulungen durchgeführt. Auch die Forderung einer möglichst intensiven, revierübergreifenden Zusammenarbeit der Revierinhaber vor Ort entspricht den Vorstellungen der bayerischen Jägerschaft. Anders wären die hohen Abschusszahlen (68 697 Stück Schwarzwild im Jagdjahr 2013/14) gar nicht denkbar. Dabei sollte aber nicht vergessen werden, dass wegen der unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten regional angepasste Lösungen gefunden werden müssen. Patentrezepte gibt es keine.
Zurzeit werden vom Bayerischen Landwirtschaftsministerium neben diesen angesprochenen Jagdmethoden auch militärische Hilfsmittel wie Nachtzielgeräte und Restlichtaufheller an Waffen in die Diskussion eingebracht. Präsident Vocke weist ausdrücklich darauf hin, dass Nachtzielgeräte seit Jahren strengstens verboten sind. Nur Sondereinsatzkommandos der Polizei und die Bundeswehr dürfen diese Geräte einsetzen. Gemäß § 52 Absatz 3 Nr. 1 des Waffengesetzes wird bereits der Besitz eines Nachtzielgerätes mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Zusätzlich wird nach § 19 des Bundesjagdgesetzes in Verbindung mit § 39 Abs. 1 Nr. 5 des Bundesjagdgesetzes das Erlegen von Wild mit dem Nachtzielgerät oder der Besitz von Nachtzielgeräten mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro belegt. Bei einer Strafe in dieser Größenordnung ist beinahe immer mit dem Verlust des Jagdscheines und des Reviers zu rechnen.
Sollen bei dieser unmissverständlichen Rechtslage Ausnahmetatbestände geschaffen werden, müssen diese zum Schutz der Anwender zweifelsfrei definiert werden, fordert Vocke. Vocke: „Eine großzügige Freigabe des Nachtzielgerätes widerspricht den Grundsätzen der Waidgerechtigkeit und des Tierschutzes, weil dadurch keine Rücksicht mehr auf die Ruhebedürftigkeit der Tiere genommen wird.“ Seriöse Wildexperten warnen, dass durch eine ganzjährige, rund-um-die-Uhr-Beunruhigung von Reh, Hirsch und Wildschweinen die Schäden in der Land- und Forstwirtschaft zunehmen werden.
Sollen die hohen Schwarzwildbestände langfristig auf tragbare Höhen reduziert werden, muss auch die Landwirtschaft einen aktiven Beitrag leisten. Sie muss bei großen Maisschlägen bejagbare Schussschneisen ausweisen. Bayernweit werden rund 566 000 Hektar Mais mit seit Jahren steigender Tendenz oft vom Waldrand bis unmittelbar an stark befahrene, aber ungesicherte Bundestraßen heran angebaut. Wildunfälle sind hier vorprogrammiert.

Quelle: LJV Feldkirchen
[22.12.2014] - Weihnachtsgrüße 2014
Allen Mitgliedern der Kreisgruppe ein
gesegnetes
Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue
Jahr 2015!
Verbunden mit Gesundheit, Glück und Zuversicht!
Für die Vorstandschaft
gezeichnet:
Johannes M. Interwies
[22.12.2014] - Durchführungsverordnung der EU zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln
Hinweis aus aktuellem Anlass!
Ab dem 1. Juli 2012 gilt eine neue Durchführungsverordnung der EU zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln (Durchführungsverordnung EU Nr. 931/2011). Damit soll sichergestellt werden, dass die Herkunft eines Lebensmittels generell bis zum Erzeuger zurück nachvollziehbar ist.
Davon sind Jäger dann betroffen, wenn sie Wild an Lebensmittelunternehmer (z.B. Metzger, Gastwirte und Wildhändler) abgeben.
Bei der Abgabe direkt an den Endverbraucher gilt diese VO nicht.
Bitte das vom BJV entworfene Nachweisformular verwenden.
Gruß und Waidmannsheil
gez.:
Johannes M.Interwies
[1.12.2014] - Pressemitteilung vom 28. 11. 2014
BJV-Jäger nehmen die Schwarzwildjagd ernst – Eine „Kriegsführung“ gegen die Wildschweine aber lehnen sie strikt ab
Feldkirchen - Die Lebensbedingungen und das Nahrungsangebot im Wald und in der Feldflur haben sich in den vergangenen Jahren signifikant zu Gunsten des Schwarzwilds verbessert. Häufige Baummasten bei Eiche und Buche, verbesserte Einstände durch einen Strukturwandel in der Forstwirtschaft hin zu mehr Laubholz und ein günstiges Klima, das die Mortalitätsrate der Frischlinge sinken lässt, sorgen für eine verstärkte Vermehrung und Verbreitung der Schwarzkittel. Hinzu kommt das üppige Nahrungsangebot, das die industrielle Landwirtschaft produziert. Wohl genährt pflanzen sich die Tiere immer früher fort.
Die Expansion des Schwarzwildes ist nicht allein in Bayern zu beobachten, sondern ist ein europaweites Phänomen. So wurden zum Beispiel in Spanien 1980 rund 31.600 Schwarzkittel erlegt, 30 Jahre später waren es 263.914! Ähnliche starke Streckenanstiege sind in Frankreich, Italien, Polen, Schweden und Tschechien zu verzeichnen. Die Wildschweine sind die Gewinner des Wandels im Ökosystem.
Es sieht nicht danach aus, als wenn sich an den guten Voraussetzungen für die weitere Vermehrung der Borstentiere in absehbarer Zeit etwas ändern wird. Das sehen die Jägerinnen und Jäger im Bayerischen Jagdverband ganz realistisch und nehmen die Reduzierung des Schwarzwildes ernst. Das Rekordergebnis aus dem Jagdjahr 2012/2013, in dem knapp 66 000 Wildschweine erlegt wurden, konnte 2013/2014 noch einmal gesteigert werden auf nunmehr 68 679 Stücke. Eine gewaltige Zahl, wenn man dabei bedenkt, wie viele Ansitze und wie viel Einsatz notwendig sind, um eine Sau zur Strecke zu bringen. Doch das Problem kann nicht allein von ihnen gelöst werden.
Ein Patentrezept für die Bejagung von Wildschweinen gibt es nach Ansicht der Jäger im Bayerischen Jagdverband nicht. Die Bejagung muss sich immer an den regionalen Gegebenheiten orientieren. Es gibt viele verschiedene „Stellschrauben“, die angezogen werden können, um dem natürlichen Trend erfolgreich entgegen zu wirken. Der Bayerische Jagdverband besitzt hierbei viel Erfahrung und Kompetenz, die er seinen Mitgliedern in ganz Bayern zu verdanken hat, und die er gerne einbringt.
Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Schwarzwildjagd aber ist immer eine enge Zusammenarbeit der Jagd mit der Land- und Forstwirtschaft. Während diese Kooperation in schwarzwildreichen Gebieten längst funktioniert, werden die Strukturen dort, wo die Sauen noch „Neulinge“ sind, auf- und weiter ausgebaut.

Quelle: LJV Feldkirchen
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