BJV-Gemünden a. Main

Aktuelles

[18.12.2020] - Abgabezeiten von Wildschwein-Trichninproben

Landkreis Main-Spessart (Stand: 01.04.2018)
Trichninuntersuchungsstellen (TU-Stellen) als PDF-Datei zum Downloaden

Trichninproben Abgabestelle Gemünden
Trichninproben Abgabestelle Karlstadt
Trichninproben Abgabestelle Lohr
Trichninproben Abgabestelle Lohr
Trichninproben Abgabestelle Marktheidenfeld


 
[5.11.2020] - PRESSEMITTEILUNG

Bundesjagdgesetz: Vertane Chance für Wald und Wild
 


Feldkirchen, 04.11.2020 (gh): Als gelungenen Kompromiss, der die Balance zwischen den Wünschen der Waldbesitzer und denen der Jäger Rechnung trägt, hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner den Entwurf zum Bundesjagdgesetz gegenüber der Presse bezeichnet. Ihr sei es gelungen, nach 40 Jahren endlich ein neues Bundesjagdgesetz auf den Weg zu bringen.

Das Wohl des Wildes spielt in dem Entwurf aus dem Hause Klöckner allerdings kaum eine Rolle. In erster Linie geht  es im  neuen  Bundesjagdgesetz um rein forstwirtschaftliche Interessen. Für Bundesministerin Klöckner stehendie Tiere des Waldes beim Waldumbau im Wege. Deshalb müsse das Jagdgesetz nun dafür sorgen, dass der Verbiss der jungen Bäume verhindert werde und der Wald wieder wachsen könne. Thomas Schreder, Vizepräsident des Bayerischen Jagdverbandes und Biologe hat wenig Verständnis für solche Argumente: „Der Abschuss alleine wird den Wald nicht retten!“

Verhandlung hinter verschlossenen Türen
Immer wieder beteuerte Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner, wie wichtig ihr der fachliche Austausch gewesen sei. Aus der Sicht des Bayerischen Jagdverbandes (BJV) zeigt der aktuelle Entwurf des Bundesjagdgesetzes allerdings genau das Gegenteil. Fachliche Argumente für ein gelungenes Miteinander von Wald und Wild wurden darin nicht berücksichtigt. Schreder: „Kein Wunder, schließlich wurde der aktuelle Kabinettsentwurf hinter verschlossenen Türen erarbeitet, ohne dass die legitimierte Vertretung der Jagd in die Beratungen noch einmal einbezogen wurde. Es hat den Anschein, dass jagdfachlichen Argumente und kritisches Nachfragen nicht gewünscht sind. Schließlich wurden die Pressevertreter der Jagdverbände auch bei der Pressekonferenz nicht zugelassen.“

Ein neues Bundesjagdgesetz muss die Interessen des Wildes berücksichtigen
Bei der aktuellen Novellierung des Bundesjagdgesetzes wurden gerade Vorgehensweisen festgezurrt, die die Bedürfnisse der heimischen Wildtiere weitgehend außer Acht lassen. Anstelle besseren und mehr Lebensraum für unsere Wildtiere zu ermöglichen, werden Reh, Rotwild und Gams als die gebrandmarkt, die den gewünschten Waldumbau verhindern.

Auch für den BJV ist der Waldumbau ein wichtiger Ansatz, der sich im Jagdgesetz wiederfinden muss. Aber ohne die fachliche Abstimmung mit den Vertretern der Jagd wurde jetzt in das Jagdgesetz geschrieben, was in der Praxis so gar nicht umsetzbar ist. Entgegen der einvernehmlichen Empfehlung aller jagdlichen Organisationen in Deutschland wurde im Entwurf festgeschrieben, dass jegliche Verjüngung "im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen" erfolgen soll. Demnach soll nicht nur die Naturverjüngung, wie es in Bayern schon lange praktiziert wird, künftig ohne Schutz aufkommen, sondern jede Pflanzung, auch mit fremden Baumarten oder aus Ansaaten. Das ist praktisch aber nicht umsetzbar, es sei denn, es ist ein Wald ohne Wild gewünscht.

Kein Gesetz gegen unser Wild, gegen Artenvielfalt und Artenschutz!  
Der Bayerische Jagdverband fordert deshalb weiterhin mit Nachdruck, dass im Bundesjagdgesetz die Belange der Wildtiere umfänglich berücksichtigt werden. Thomas Schreder, Vizepräsident des Bayerischen Jagdverbandes und Biologe: „Wir dürfen ein Gesetz, das im Wesentlichen Wald ohne Wild fordert, nicht zulassen. Deshalb appelliere ich an die Bundestagsabgeordneten, an die Entscheidungsträger in Berlin und in den Bundesländern: Auch die jagdbaren Wildtiere gehören zu unserer Heimat! Der Mensch trägt dafür die Verantwortung.“ Deshalb macht sich der Bayerische Jagdverband als anerkannter Naturschutzverband und als offizieller Vertreter der Jagd in Bayern stark für den Schutz unseres Wildes. Schließlich geht es um die Novellierung des Bundesjagdgesetzes, nicht um ein Waldgesetz.
 

Jagd ist gelebter Naturschutz 


Herausgeber: Bayerischer Jagdverband e.V., Hohenlindner Str. 12, 85622 Feldkirchen,
Tel.: 089 / 990 234-0, Fax: 089 / 990 234-35, E-Mail:
info@jagd-bayern.de,
Web:
www.jagd-bayern.de 

Der Bayerische Jagdverband (BJV) ist ein staatlich anerkannter Naturschutzverband mit rund 50.000 Mitgliedern. Er ist die politische Vertretung der Jägerinnen und Jäger in Bayern
Haben Sie Fragen zu Themen rund um Wild, Jagd, Natur und Naturschutz? Interessieren Sie Zahlen und Fakten? Dann helfen wir Ihnen gerne weiter:

Pressesprecher: Thomas Schreder (ts),
Tel. 089 - 990 234 77, E-Mail:
t.schreder@jagd-bayern.de

Referentin für Öffentlichkeitsarbeit und Presse: Dr. Gertrud Helm (gh),
Tel.: 089 – 990 234 38, E-Mail:
gertrud.helm@jagd-bayern.de 
 


 
[3.11.2020] - Hubertuserklärung

Hubertuserklärung


 
[10.9.2020] - Pressemitteilung aus dem Bayerischen Jagdverband e.V.

Erster Fall von ASP in Deutschland – die bayerischen Jäger sind gut vorbereitet.
 

Feldkirchen, 10. September 2019: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaftbestätigt den  ersten ASP-Fall in Deutschland. Gestern wurde im Spree-Neisse-Kreis in Brandenburg ein stark verwester Wildschweinkadaver positiv auf das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) getestet. Der Fundort liegt ca. 8 km von der deutsch-polnischen Grenze entfernt. Das Friedrich-Löffler-Institutalsnationales Referenzlaborhat den Verdacht mittlerweile bestätigt.

Der Bayerische Jagdverband (BJV) blickt mit großer Sorge nach Brandenburg: Thomas Schreder, BJV-Vizepräsident: „Wir können die Ängste der Schweinehalter und der gesamten Landwirtschaft verstehen und teilen ihre Befürchtungen. Jetzt müssen alle zusammenstehen und verhindern,  dass die Seuche in die bayerischen Haus- und  Wildschweinbestände eingeschleppt wird. Die Jägerschaft ist dabei zur Mithilfe bereit. Nicht zuletztweil eine Tierseuche immer auch großes Tierleid bedeutet.

Gemäß der Schweinepest-Verordnung des Bundes legt die zuständige Behörde in Brandenburg rund um den Fundort ein gefährdetes Gebietfest. Bayern ist hier von nicht betroffen und unterliegt daher auch keinen direkten tierseuchenrechtlichen Einschränkungen, so das BayerischeStaatsministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz.

Bayerns Jäger sind gut vorbereitet
Die bayerischen Jägerinnen und Jäger erbringen seit Jahren ihren Beitrag zur Seuchenprävention und sind gut vorbereitet, in Theorie und Praxis. Die vom BJV eigens eingerichteten speziellen Schwarzwild- Arbeitskreise sind höchst sensibilisiert. Sie sind über die Online-Plattform „BJVdigital“ bestens vernetzt und stehen im ständigen Austausch. Durch Informationen des Landesjagdverbandes und seiner Fachausschüsse, durch Schulungen und durch die intensive und aktive Schwarzwildjagd haben die Jägerinnen und Jäger sozusagen auch vorgearbeitet. Im Jagdjahr 2019/2020 wurde eine Rekordstrecke von 112.000 Wildschweinen erreicht, wie uns das Bayerische Landwirtschaftsministerium heute dankenswerter Weise mitgeteilt hat. Das bedeutet eine Steigerung im Vergleich zum Jahr zuvor von über 70 Prozent. Der BJV fordert die Jägerschaft auf, in der Wildschweinbejagung nicht nachzulassen und jetzt alle Möglichkeiten einer intensiven und effektiven Jagd zu nutzen, zum Beispiel im Rahmen der herbstlichen Drückjagden. In Bayern sind Drückjagden unter Einhaltung der vorgeschriebenen  Schutz- und Hygienemaßnahmen auch in diesem Jahr möglich.

Schreder: „Wir appellieren an alle Revierinhaber, jetzt noch aufmerksamer zu sein und sich intensiv an der Totfundsuche nach verendeten Wildschweinen zu beteiligen, sich eng mit denVeterinärbehörden abzusprechen und gefundene Kadaver auch untersuchen zu lassen.“

Für den Menschen ist die Afrikanische Schweinepest unbedenklich. Auch vom Fleischverzehr geht keine gesundheitliche Gefahr aus.


 
Jagd ist gelebter Naturschutz
 

Herausgeber:Bayerischer Jagdverband e.V., Hohenlindner Str. 12, 85622 Feldkirchen, Tel.: 089 / 990 234-0, Fax: 089 / 990 234-35, E-Mail: info@jagd-bayern.de,Web: www.jagd-bayern.de

Der Bayerische Jagdverband (BJV) ist ein staatlich anerkannter Naturschutzverband mit rund 50.000 Mitgliedern. Er ist die politische Vertretung der Jägerinnen und Jäger in Bayern

Haben Sie Fragen zu Themen rund um Wild, Jagd, Natur und Naturschutz? Interessieren Sie Zahlen und Fakten? Dann helfen wir Ihnen gerne weiter:

Pressesprecher: Thomas Schreder (ts),
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Referentin für Öffentlichkeitsarbeit und Presse: Dr. Gertrud Helm (gh),
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[6.9.2020] - Werner Ühlein in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet

Der Sachgebietsleiter der Unteren Jagdbehörde im Landkreis Main-Spessart, Werner Ühlein, ging Ende Juni in den wohlverdienten Ruhestand. Nun bedankten sich die Vorsitzenden der vier Jäger-Kreisgruppen Marktheidenfeld, Lohr, Gemünden und Karlstadt bei Werner Ühlein im Rahmen einer kleinen Feierstunde für die langjährige Zusammenarbeit. Als besondere Auszeichnung überreichten Sie ihm den Hubertus-Taler des Bayerischen Landesjagdverbandes (BJV).

Verabschiedung Werner Ühlein

"Werner Ühlein hat es nicht immer leicht gehabt, Jagd, Landwirtschaft und Forst mit all ihren spezifischen Wünschen und Anforderungen unter einen Hut zu bringen", stellte der Vorsitzende der BJV-Kreisgruppe Karlstadt, Wolfgang Kunz, bei der Verabschiedung im Gasthof Imhof, "Zum letzten Hieb", in Langenprozelten fest. Er sei aber immer ein kompetenter, fachlicher Ansprechpartner für alle Belange gewesen. Kunz danke dem ehemaligen Behördenvertreter auch im Namen der übrigen BJV-Kreisgruppenvorsitzenden Günter Riedel (Marktheidenfeld), Stephan Amend (Lohr), Johannes Interwies (Gemünden) sowie des Kreisjagdberaters Ernst Kunesch (Karlstadt).

Der Vertreter der Jagdbehörde habe sich auch ohne Jagdschein sehr viel jagdliches Wissen angeeignet. Sein umfassenden Kenntnisse um das Waffen- und Jagdrecht habe ihn zudem als fachkundigen Ansprechpartner für alle Jäger ausgezeichnet. Er habe immer nach Recht und Gesetz und vor allem dem gesunden Menschenverstand entschieden. Die Jägerschaft habe ihm besonders durch seine über alle Interessenslagen hinweg vermittelnde Art letztendlich sehr viel zu verdanken.

Als einziger Landkreis in Bayern habe die Untere Jagdbehörde hier vier BJV-Kreisgruppen mit 324 Jagdrevieren und durchaus sehr unterschiedlichen Jagdstrukturen zu betreuen. Diese Jagdreviere sind in 15 Rehwild- und drei Rotwildhegegemeinschaften mit den gesetzlich vorgeschriebenen Hegeschauen zusammengefasst. "Die zu den einzelnen Revieren gehörigen turnusmäßigen Verbissgutachten verursachen auch bei der Jagdbehörde weiteren zusätzlichen Aufwand", sagte der Kreisgruppenvorsitzende.

Es sei sicher ein besonderer Verdienst von Werner Ühlein, dass die Abschussplanungen nahezu ohne Rechtsstreit festgesetzt werden konnten. Dazu kamen noch die jeweiligen Jagdgenossenschaften, die immer Ühleins guten Rat in Sachen Verpachtung, Pachtbedingungen und Preisgestaltung einforderten. An Arbeit habe es ihm damit sicher nie gefehlt, zumal die Personalkapazität in diesem Sachgebiet an der Behörde nicht besonders üppig gewesen sei.

Werner Ühlein bedankte sich für diese besondere Auszeichnung und erinnerte an die Anfangszeit. Er war seit 1977 in der Verwaltung tätig und wechselte im Rahmen der Gebietsreform in Jahr 1986 vom Finanzamt zum Landratsamt. Am Anfang sei es nicht einfach gewesen: "Ich habe mir die ersten drei Monate den Leonhardt mit nach Hause genommen und mich eingelesen und eingearbeitet." Der "Leonhardt" ist ein umfassendes Standardwerk, das die wesentlichen in Bayern geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Jagd mit ausführlicher Kommentierung enthält.


 

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